Wohnungssuche mit Haustier Teil 2 – Haustiere erlaubt?

Im ersten Teil der Wohnungssuche mit Haustier Reihe haben wir davon erzählt, welche Ansprüche Smartie an sein neues Zuhause stellt. Oder welche Wünsche wir ihm gerne erfüllen möchten. In diesem Teil geht es einen Schritt weiter: Was, wenn wir eine Anzeige gefunden haben, die zu passen scheint?
Vermutlich nutzen die meisten Menschen mittlerweile das ein- oder andere Online Portal für die Wohnungssuche. Wir auch. Es ist auch wirklich sehr komfortabel. Man kann eine Suche nach allen möglichen Belangen einstellen und einschränken. Die Speicher- und Benachrichtigungsfunktion im Anschluss ist prima. Man muss nicht jeden Tag nachschauen, ob eine neue Anzeige dazu gekommen ist.
Auf der Wohnungssuche mit Hund hat man auch die Möglichkeit, die Suche nach dieser Angabe einzuschränken. „Haustiere erlaubt“, „nach Vereinbarung“ und „Haustiere nicht erlaubt“ gibt es zur Auswahl. Leider ist dieses Feld kein Pflichtfeld, so dass eine Auswahl hier die Angebote ausfiltert, bei denen diese Auswahl nicht getroffen wurde.
Die Wohnungssuche mit Haustier gestaltet sich schwieriger
Grundsätzlich ist dieses Feld ohnehin schon fragwürdig. Sind doch „Kleintiere“ (z.B. Hamster, Kanarienvogel etc.) auch Haustiere – und die sind per Gesetz ja ohnehin ohne Einschränkung erlaubt. Bei der Haltung von Katzen und Hunden ist es nicht ganz so einfach. Aber generell verbieten darf der neue Vermieter auch diese Haustiere nicht.
Bereits in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2013 wurde festgehalten, dass eine generelle Untersagung der Haustierhaltung nicht in Ordnung ist.
„Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die
BGH Urteil vom 20. März 2013
den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.“
Dennoch gibt es dieses Feld und es wird auch noch von vielen potentiellen Vermietern brav mit „Haustiere erlaubt? – NEIN“ beantwortet. Während wir eine Anzeige nach der anderen angeschaut haben ist uns sogar eine ins Auge gesprungen, die sehr deutlich macht, dass es sich bei dieser Einschränkung tatsächlich um eine Benachteiligung handelt. (Wobei dieser Anbieter das Feld leer gelassen hatte).

Im Laufe der Suche sind wir jedoch zu dem Schluss gekommen, dass es uns lieber ist, bereits im Vorfeld diskriminiert zu werden. Denn sehr viele, vor allem Makler-Anzeigen enthalten keinen Hinweis darauf, ob ein Interessent mit Haustier willkommen ist. Ist man in einer Metropolregion auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist man es gewohnt, ziemlich „blank zu ziehen“. Bereits in der ersten Anfrage öffnet man sich dem Makler oder Vermieter so gut es geht. Es werden Schufa Auskünfte, Einkommensnachweise, Lebensplanung und vieles mehr in die erste Anfrage gepackt. Der Interessent hofft, damit zeigen zu können, dass er gut auf das Angebot passt und ein „guter“ Kandidat ist.
Wenn man nun auf Wohnungssuche mit Haustier ist und bereits in der Kontaktaufnahme sein Leben offenbart um dann ein lapidares „Haustiere sind leider nicht erlaubt“ zur Antwort bekommt ist das schon sehr ärgerlich. Nicht nur hat man sich Mühe und ein wenig Hoffnungen gemacht. Man hat einem fremden Menschen auch bereits tiefe Einblicke in das eigene Leben gegeben.

Natürlich bedeutet das oben aufgeführte Urteil nicht, dass jeder Vermieter jedes Haustier immer und ohne Einschränkung erlauben muss. Gerade die Erlaubnis für einen Hund oder eine Katze kann im Einzelfall gegeben oder auch verweigert werden.
Doch wenn man es genau betrachtet gibt es tatsächlich gar nicht mal so viele Gründe, die GEGEN ein Haustier sprechen. Natürlich. Auf der Suche nach einer Wohnung im Mehr- oder Vielparteien-Haus können Phobien oder Allergien von Nachbarn und Mit-Mietern angebracht werden. Ist man aber wie wir auf der Suche nach einem kleinen Häuschen (Reihen-, Eck-, Doppel-Irgendwas-Haus) fallen diese beiden gewichtigen Argumente eigentlich weg. Kein weiterer Mieter muss sich mit uns den Hausflur teilen. Niemand muss sich Sorgen machen, sein Kind könne von einem Hund im Haus gebissen werden. Auch ist die potentielle Lärmbelästigung bei einem eigenen Haus wesentlich geringer als in einer Mietwohnung mit vielen weiteren Parteien im selben Haus.
Gegen ein Haustier sprechen also eher die Belange des Vermieters. Hier dann vermutlich hauptsächlich die der erhöhten Abnutzung. Hunde- (oder Katzen-) Krallen nutzen einen Parkett oder Laminatboden mehr ab. Eventuell ist das Haustier nicht stubenrein und Urin könnte in den Holzfußboden eindringen. Katzenkrallen und Hundezähne können Türen und Wände verunstalten. Doch seien wir ehrlich – genau solche Punkte sollten doch im schlimmsten Fall von der Kaution abgefangen werden. Um sicher zu stellen, dass ein böser Mieter eine Wohnung nicht zurück lässt wie eine Ruine.
Für die Erlaubnis des Haustiers sprechen dagegen die Bedürfnisse des Tierhalters, der sich um die Wohnung bemüht. So heißt es in dem oben genannten Urteil:
„(…) etwa bei auf Blindenhunde angewiesenen Mietern oder alten oder kranken Hundehaltern, die ein schon seit längerer Zeit gehaltenes, ihnen vertrautes Tier bei einem Wohnungswechsel nicht ohne die Gefahr einer Dekompensation abschaffen könnten. (…)“
BGH Urteil vom 20. März 2013
Nun Smartie kein Blindenhund und wir sind weder alt noch krank. Aber meinen kleinen vierbeinigen Schatz abgeben wegen einer Wohnung? Niemals!
Wie geht man am besten mit dem Thema „Haustier“ bei der Wohnungssuche um?
Wir akzeptieren „Haustiere erlaubt? – NEIN!“ Angaben. Etwas anderes bleibt uns eigentlich ja gar nicht übrig. Obwohl mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn bei dieser Angabe jedesmal tief in mir mit den Fäusten trommelt und überlegt, an wen man diese Anzeige melden könnte. Wir akzeptieren und treten mit diesem Anbieter nicht in Kontakt. Auch die, die sich von uns kontaktieren lassen. Die alle Angaben bekommen und evtl. auch anschauen um dann zu sagen, dass Haustiere eben doch nicht erlaubt sind ignoriere ich.
Ich gestehe, bei dem Satz eines Maklers „Der Vermieter möchte keine Haustiere“ fiel es mir schwer nicht zu antworten. Ich wollte schreiben „das ist okay, er muss sich keins anschaffen – wir haben ja schon einen Hund.“ Aber gut – wir ignorieren und suchen weiter.
Und wir betonen, wie auch unsere sichere Stellung, dass wir einen Hund haben. Wir erwähnen, dass er gut erzogen ist. Stubenrein. Wenig bellfreudig und auch noch nie eine Fußbodenleiste angeknabbert hat. Bei denen, die übrig bleiben scheint das ganz gut anzukommen.
Ich empfehle auch jedem, so offen mit dem Thema umzugehen. In sozialen Medien habe ich schon mehrfach den Tipp gelesen, man solle dem Vermieter das Haustier ruhig verschweigen. Er könne ja ohnehin nicht einfach „nein“ sagen. Doch es hilft doch niemandem, einen Kontakt bereits mit einer Lüge zu beginnen. Spätestens wenn man eine Selbstauskunft ausfüllen muss sollte man sich als Tierbesitzer outen. Denn macht man hier falsche Angaben kann das weitreichende Konsequenzen haben
„Bei Abschluss eines Mietvertrags können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.“
Auszug aus der Selbstauskunft eines Maklers
Das bedeutet, selbst wenn der Vermieter nicht das Recht hätte pauschal „nein“ zu einem Haustier zu sagen – verschweigt man das Tier bei der Selbstauskunft kann diese Lüge zur fristlosen Kündigung führen. Und wenn man es in der Selbstauskunft an gibt und dann abgelehnt wird? Hat man selbst, der Vermieter und der Makler Zeit und Mühe investiert, die man sich hätte sparen können. Ich glaube nicht, dass man einen Vermieter, der keine Haustiere zulassen möchte vom Gegenteil überzeugen kann. Besonders nicht in einem Ballungsgebiet in dem es mehr Mietinteressenten als Mietobjekte gibt.
Wir sind noch immer auf der Suche. Doch wir alle drei hoffen sehr, dass unsere Wohnungssuche mit Haustier bald erfolgreich beendet sein wird. Drückt uns die Daumen. Der nächste Artikel soll doch das Thema „Umzug mit Hund“ behandeln.

Was sind eure Erfahrungen bei der Wohnungssuche mit Haustier? Fühltet ihr euch auch diskriminiert? Habt ihr mit offenen Karten gespielt oder das Haustier zu Beginn verschwiegen?
*Die Fotos von Smartie in diesem Artikel sind von der wunderbarsten Fotografin überhaupt. Das Symbolbild stammt von Pixabay